Spezielle Unterstützung für neue EU Mitglieder
Spezielle Unterstützung für neue EU Mitglieder
Wie sieht es bei den 10 neuen Mitgliedsstaaten in den
Nahrungsmittelverarbeitenden Unternehmen aus?
Die nahrungsmittelverarbeitenden Prozesse auf EU Standart zu bringen, ist
eine große Herausforderung für die neuen Mitgliedsstaaten. Es wurde viel
getan und eine Menge Einrichtungen erfüllen die EU Anforderungen bereits.
Sechs der neuen Mitgliedsstaaten* baten um Übergangsperioden um eine
begrenzte Anzahl von Nahrungsmittelverarbeitenden Anlagen nach der
Zugehörigkeit zu der EU zu verbessern. Diese Übergangsvereinbarungen sind
zeitlich begrenzt bis 2006 oder 2007 (siehe Anhang). Die europäische
Kommission bat die neuen Mitgliedsstaaten darum genaue Informationen über
die Situation der Nahrungsmittelverarbeitenden Unternehmen zu präsentieren,
ebenso wie über einen verbindlichen Plan der Maßnahmen von jeden der
Staaten, die eine Übergangsperiode gefordert haben.
Zusätzlich wurden spezielle Bedingungen was Marketing und die Kennzeichnung
von Produkten die aus den betreffenden Unternehmen kommen auferlegt: Die
Produkte müssen auf dem heimischen Markt der jeweiligen neuen
Mitgliedsstaaten bleiben und dürfen nicht innerhalb der EU verkauft werden.
Diese Produkte müssen deutlich gekennzeichnet sein, so dass sie leicht von
denen zu unterscheiden sind, deren Handel innerhalb des EU Marktes erlaubt
ist. Die Kommission beobachtet die Situation genau und die neuen Mitglieder
müssen regelmäßig über ihre Entwicklungen berichten.
Unternehmen die keine Übergangsperiode haben und die Anforderungen der EU
Gesetzgebung nicht erfüllen werden alle gleich behandelt: Wenn sie die EU
Standards bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht erfüllen, werden
sie geschlossen. Die Liste der Einrichtungen, die sich im Übergang befinden
kann durch Entscheidungen der Kommission ergänzt werden, aber nur bis zu
einem gewissen Ausmaß.
* Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen Slowenien.
Welche Standards müssen im Nahrungsmittelsektor erfüllt
werden?
Die EU Nahrungsmittelsicherheits- und Veterinär Gesetzgebung setzt hohe
Standards in Bezug auf die legalen Anforderungen aber ganz besonders bei
administrativen Strukturen, die in Ordnung kommen müssen. Deswegen müssen
die meisten neuen Mitgliedsstaaten große Anstrengungen aufbringen um der
relevanten Gesetzgebung zu entsprechen, eine effektive Verantwortlichkeit
für Lebensmittelsicherheit und Qualität zu schaffen, ihre Werke zu
verbessern, die Untersuchungsmöglichkeiten und Laborkapazitäten zu
vergrößern und Personal zu leiten und darauf hin zu schulen Analysen und
Inspektionen durchzuführen.
Im Moment, haben die neuen EU Mitgliedsstaaten viele Agrarlebensmittel
Unternehmen, welche die genauen Anforderungen der EU Gesetzgebung nicht
erfüllen mögen, beim Verwalten der Infrastruktur und Organisation der
Produktionskette. In Nahrungsmittelverarbeitenden Fabriken mögen die
Ausführungen der EU Regeln große Investitionen bedeuten, da sie einen
Umbau/Aufbau von Teilen der Fabrik mit sich bringen.
Genehmigte Übergangsperioden pro Land, Auflistung der Anzahl von
Unternehmen pro Sektor
Polen: 332 Fleischverarbeitende Unternehmen (bis Dezember 2007), 113
Milchverarbeitende Unternehmen (bis Dezember 2006), 40
Fischverarbeitende Unternehmen (3 Jahre); Tschechien: 44
Fleischverarbeitende Unternehmen, ein Eierverarbeitendes Unternehmen, 7
Fischverarbeitende Unternehmen (bis Dezember 2006); Ungarn: 44
Fleischverarbeitende Unternehmen (bis Dezember 2006); Lettland: 29
Fischverarbeitende Unternehmen (bis Januar 2005), 77 Fleischverarbeitende
Unternehmen (bis Januar 2006), 11 Milchverarbeitende Unternehmen (bis
Januar 2005); Litauen: 14 Fleischverarbeitende Unternehmen, 5
Fischverarbeitende Unternehmen und ein Milchverarbeitendes Unternehmen (bis
Januar 2007); Slowenien: 1 Fleischverarbeitendes Unternehmen und ein
Fischverarbeitendes Unternehmen (bis Dezember 2006). Quelle: EU enlargement: Questions and Answers on food safety
issues
Susanne Braun, - last update:11 May 2006