Spezielle Unterstützung für neue EU Mitglieder

Spezielle Unterstützung für neue EU Mitglieder

Wie sieht es bei den 10 neuen Mitgliedsstaaten in den Nahrungsmittelverarbeitenden Unternehmen aus?

 

Die nahrungsmittelverarbeitenden Prozesse auf EU Standart zu bringen, ist eine große Herausforderung für die neuen Mitgliedsstaaten. Es wurde viel getan und eine Menge Einrichtungen erfüllen die EU Anforderungen bereits. Sechs der neuen Mitgliedsstaaten* baten um Übergangsperioden um eine begrenzte Anzahl von Nahrungsmittelverarbeitenden Anlagen nach der Zugehörigkeit zu der EU zu verbessern. Diese Übergangsvereinbarungen sind zeitlich begrenzt bis 2006 oder 2007 (siehe Anhang). Die europäische Kommission bat die neuen Mitgliedsstaaten darum genaue Informationen über die Situation der Nahrungsmittelverarbeitenden Unternehmen zu präsentieren, ebenso wie über einen verbindlichen Plan der Maßnahmen von jeden der Staaten, die eine Übergangsperiode gefordert haben.   

Zusätzlich wurden spezielle Bedingungen was Marketing und die Kennzeichnung von Produkten die aus den betreffenden Unternehmen kommen auferlegt: Die Produkte müssen auf dem heimischen Markt der jeweiligen neuen Mitgliedsstaaten bleiben und dürfen nicht innerhalb der EU verkauft werden. Diese Produkte müssen deutlich gekennzeichnet sein, so dass sie leicht von denen zu unterscheiden sind, deren Handel innerhalb des EU Marktes erlaubt ist. Die Kommission beobachtet die Situation genau und die neuen Mitglieder müssen regelmäßig über ihre Entwicklungen berichten.   

Unternehmen die keine Übergangsperiode haben und die Anforderungen der EU Gesetzgebung nicht erfüllen werden alle gleich behandelt: Wenn sie die EU Standards bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht erfüllen,  werden sie geschlossen. Die Liste der Einrichtungen, die sich im Übergang befinden kann durch Entscheidungen der Kommission ergänzt werden, aber nur bis zu einem gewissen Ausmaß.

 

* Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen Slowenien.  

 

 

Welche Standards müssen im Nahrungsmittelsektor erfüllt werden?  

 

Die EU Nahrungsmittelsicherheits- und Veterinär Gesetzgebung setzt hohe Standards in Bezug auf die legalen Anforderungen aber ganz besonders bei administrativen Strukturen, die in Ordnung kommen müssen. Deswegen müssen die meisten neuen Mitgliedsstaaten große Anstrengungen aufbringen um der relevanten Gesetzgebung zu entsprechen, eine effektive Verantwortlichkeit für Lebensmittelsicherheit und Qualität zu schaffen, ihre Werke zu verbessern, die Untersuchungsmöglichkeiten und Laborkapazitäten zu vergrößern und Personal zu leiten und darauf hin zu schulen Analysen und Inspektionen durchzuführen.   

Im Moment, haben die neuen EU Mitgliedsstaaten viele Agrarlebensmittel Unternehmen, welche die genauen Anforderungen der EU Gesetzgebung nicht erfüllen mögen, beim Verwalten der Infrastruktur und Organisation der Produktionskette. In Nahrungsmittelverarbeitenden Fabriken mögen die Ausführungen der EU Regeln große Investitionen bedeuten, da sie einen Umbau/Aufbau von Teilen der Fabrik mit sich bringen.

 

  

Genehmigte Übergangsperioden pro Land, Auflistung der Anzahl von Unternehmen pro Sektor  

 

Polen: 332 Fleischverarbeitende Unternehmen (bis Dezember 2007), 113 Milchverarbeitende Unternehmen  (bis Dezember 2006), 40 Fischverarbeitende Unternehmen (3 Jahre); Tschechien: 44 Fleischverarbeitende Unternehmen, ein Eierverarbeitendes Unternehmen, 7 Fischverarbeitende Unternehmen (bis Dezember 2006); Ungarn: 44 Fleischverarbeitende Unternehmen (bis Dezember 2006); Lettland: 29 Fischverarbeitende Unternehmen (bis Januar 2005), 77 Fleischverarbeitende Unternehmen (bis Januar 2006), 11 Milchverarbeitende Unternehmen (bis Januar 2005); Litauen: 14 Fleischverarbeitende Unternehmen, 5 Fischverarbeitende Unternehmen und ein Milchverarbeitendes Unternehmen (bis Januar 2007); Slowenien:  1 Fleischverarbeitendes Unternehmen und ein Fischverarbeitendes Unternehmen (bis Dezember 2006). Quelle: EU enlargement: Questions and Answers on food safety issues

Susanne Braun, - last update:11 May 2006
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